Ohne Stromspeicher keine Energiewende. Die Speicherung von Energie ist genauso wichtig wie die Erzeugung. Der Deutsche Bundestag beschloss am 8. Juli 2022, “Speicher als eigenständige Säule der Energieversorgung neu zu definieren”. Diese Definition soll bis zum 1. Juli 2023 erfolgen. Das alte Energierecht sieht Speicher als Erzeuger und Letztverbraucher, was zu einer doppelten Belastung der gespeicherten und daraus verbrauchten Strommengen führte. Das alles korreliert auch nicht mehr mit dem europäischen Rechtsrahmen und legt dem Speicher sinnlos bürokratische Fesseln und überflüssige Abgaben auf.
In einem Energieversorgungssystem, das auf volatile erneuerbare Energie aufbaut, erhalten Stromspeicher eine zentrale Rolle. Speicher sind Systemdienstleister und sollten für diese Leistungen auch “belohnt” werden. Als flexibles Werkzeug im Gesamtsystem sollte für Stromspeicher nun endlich ein stabiler regulatorische Rahmen für die Systemintegration von Energiespeichern entwickelt werden.
Doch wie muss dieser aussehen? Und welche Anreize braucht es für den Ausbau von Stromspeichern? Wie wäre es mit einem EEG für Stromspeicher? Kann es sein, dass die Politik die Bedeutung von Stromspeichern im Netz noch gar nicht richtig begriffen hat? Was können und müssen Stromspeicher in Zukunft leisten, um den Umstieg auf die Erneuerbaren zu gewährleisten? Wie groß ist die Aufgabe? Welche Technologien stehen heute zur Verfügung und was muss noch kommen?
Danke an den VEEG – Verband EnergieErzeugender Gebäude e.V.
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