völkerrechtlichen Verstoß der Bundesregierungvölkerrechtlichen Verstoß der Bundesregierung
zuletzt aktualisiert am 15. November 2023

Nach Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe gegen LNG-Pipeline vor Rügen.

Bundesregierung wäre laut Espoo-Abkommen bei LNG-Anbindungspipeline verpflichtet, Nachbarstaaten und Öffentlichkeit einzubinden sowie grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen:

  • Bundesregierung wäre laut Espoo-Abkommen bei LNG-Anbindungspipeline verpflichtet, Nachbarstaaten und Öffentlichkeit einzubinden sowie grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen
  • Beides ist ausgeblieben – UN reagieren auf Beschwerde der DUH und kündigen rechtliche Untersuchung gegen die Bundesregierung an
  • DUH fordert sofortigen Stopp des überflüssigen LNG-Terminals vor Rügen zum Schutz von Umwelt und Natur vor Ort

Die Vereinten Nationen (UN) prüfen, ob die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem LNG-Vorhaben auf Rügen gegen internationales Recht verstoßen hat. Das hat das zuständige Espoo-Komitee gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angekündigt. Zuvor hatten die DUH und weitere Umweltorganisationen Beschwerde eingereicht, weil bei der Planung der Anbindungspipeline entgegen der völkerrechtlichen Espoo-Konvention Nachbarstaaten und Öffentlichkeit nicht ausreichend beteiligt wurden. Auch eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist ausgeblieben und wurde nicht einmal auf nationaler Ebene geprüft.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

"Die Bundesregierung tritt internationales Recht mit Füßen, um ein überflüssiges fossiles Projekt durchzusetzen. Das ist ein Skandal! Die Regelungen des Espoo-Abkommens, denen sich auch Deutschland verpflichtet hat, sind klar. Demnach hätte das zuständige Bergamt im Fall der LNG-Pipeline vor Rügen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung anstoßen müssen. Dass sich nach unserer offiziellen Beschwere nun die Vereinten Nationen mit dem LNG-Projekt auf Rügen befassen, ist ein letzter Weckruf. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses zerstörerische Projekt umgehend zu stoppen."

Der Betreiber der Pipeline sowie das Bergamt Stralsund haben das Projekt nach Auffassung der DUH “künstlich” in mehrere Abschnitte aufgespalten. Die DUH wertet dieses Vorgehen als Versuch, die negativen Auswirkungen der Pipeline klein zu reden und die Pflicht zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen.

Diverse Gutachten zeigen, dass die Bauarbeiten für die Anbindungspipeline vor Rügen katastrophale Auswirkungen auf das sensible Ökosystem des Greifswalder Boddens haben werden. Betroffen sind geschützte Seevögel, Fischarten sowie die Kegelrobben und der von Aussterben bedrohte Schweinswal. Da sich das Ökosystem Ostsee über Ländergrenzen hinweg erstreckt, gefährdet die Pipeline auch die Biodiversität im benachbarten Polen, Schweden und Dänemark.

Hintergrund:

Die geplante LNG-Anbindungspipeline von Lubmin nach Mukran wird vom Gasfernleitungsnetzbetreiber Gascade geplant. Die DUH ist der Auffassung, dass die Genehmigung nicht nur mit dem deutschen Recht nicht kompatibel ist, sondern auch gegen internationales Recht verstößt. Deshalb, und um die Naturzerstörung durch den Bau der Pipeline zu verhindern, hat die DUH im August Klage eingereicht und einen einstweiligen Baustopp beantragt.

Das Espoo-Übereinkommen ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa zur Beteiligung betroffener Staaten und ihrer Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsverfahren, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben können. Als Unterzeichner der Konvention ist Deutschland verpflichtet, potentiell betroffene Nachbarstaaten in Genehmigungsprozesse für Pipeline-Projekte dieser Größenordnung einzubeziehen.

Autor © DUH – Deutsche Umwelthilfe e.V.

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