Das Landgericht Berlin hat festgestellt: Eine Straßenblockade der Letzten Generation war gerechtfertigt. Denn diese ist von der Versammlungsfreiheit geschützt. Die Nötigung ist laut Gericht nicht verwerflich: Die Beeinträchtigung der Autofahrer:innen ist eine sozial-adäquate Folge der Versammlung – begründete das Landgericht seinen Beschluss. Ähnliche Entscheidungen gab es schon mehrfach an Amtsgerichten, unter anderem erst kürzlich auch in München. Nun sieht auch eine höhere Instanz die Straßenblockaden der Letzten Generation als gerechtfertigt an.
Carla Rochel, Sprecherin der Letzten Generation, kommentiert:
"Die höhere Instanz hat geurteilt, dass unsere Straßenblockade gerechtfertigt ist. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Regierung sich mit uns an einen Tisch setzen sollte. Politiker sollten aufhören, uns zu kriminalisieren und jetzt endlich anfangen, alles zu tun, um die Klimakrise einzugrenzen."
In den vergangenen Monaten wurde immer wieder behauptet, die Unterstützer:innen der Letzten Generation seien Straftäter. Mit realen Folgen für die Menschen, die gegen das Regierungsversagen in der Klimakrise auf die Straße gehen. Wohnungen wurden durchsucht, Menschen mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett geholt und als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verunglimpft.
Das Landgericht Berlin erteilt der Vorverurteilung der Letzten Generation mit seinem Beschluss nun eine krachende Abfuhr. Politiker:innen – zu denen auch Regierungsmitglieder zählen – vorverurteilten die Letzten Generation immer wieder. Zu denjenigen, die in Zukunft ihre Worte wohl mit mehr Bedacht wählen müssen, gehört auch Bundesjustizminister Marco Buschmann. “Diese Straßenblockaden sind Nötigung, dass ist auch aus der Rechtsprechung heraus auch völlig eindeutig […]”, sagt der Justizminister noch im November 2022 bei Anne Will. [20.11.2022 (ca. 00:41)]
Carla Rochel, Sprecherin der Letzten Generation: “Es ist schon krass. Da werden Menschen als Mitglieder:innen einer kriminellen Vereinigung tituliert und Wohnungen wurden durchsucht. Vor wenigen Tagen wurde sogar ein Unterstützer der Letzten Generation zu Hause abgeholt und in eine Zelle gesteckt. Und jetzt bestätigt ein Gericht, dass diese Menschen einfach ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.”
Hier ein Ausschnitt aus dem Beschluss des Landgerichts:
“In einer Gesamtschau der genannten Umstände, insbesondere einer zwar sehr großen Zahl an beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern mit teils sicherlich dringlichen Fahrten […] und einem sehr konkreten Bezug des Protestgegenstandes zum Straßenverkehr, ist in einer Gesamtschau nur eine so große Beeinträchtigung von Rechten von Verkehrsteilnehmern festzustellen, dass die verursachte Beschränkung ihrer Fortbewegungsfreiheit als sozial-adäquate (Neben-) Folge der rechtmäßig durchgeführten Versammlung hinzunehmen ist und hinter der Versammlungsfreiheit zurücktreten muss.”
Der vollständige Beschluss des Landgerichts Berlin befindet sich hier:
PDF-Dokument & Autor © Letzte Generation. Grafik © vdW-Media.
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